Pflichtfortbildung
Weiterbildung durch vermögenswirksame Leistungen
Wer vermögenswirksame Leistungen anspart, kann aus den jeweiligen Sparverträgen Geld für Weiterbildungen entnehmen, ohne jedoch ein Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.
Diese Förderung können also diejenigen in Anspruch nehmen, die zum einen über ein vergleichsweise geringes Jahreseinkommen von bis zu 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete verfügen und zum andern gemäß dem Vermögensbildungsgesetz eine Arbeitnehmersparzulage in Anspruch nehmen.
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