Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Pflichtfortbildung

Der hessische Qualifizierungsscheck

In Hessen gibt es das Förderinstrument Qualifizierungsscheck. Dieser wurde für Arbeitnehmer in hessischen Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern aufgelegt. Die Arbeitnehmer können ihn in Anspruch nehmen, wenn sie ohne anerkannten Berufsabschluss (das ist für Architekten natürlich nicht relevant) oder über 45 Jahre alt sind.

Es wird berufliche Fortbildung gefördert, die außerbetrieblich und bei anerkannten Anbietern stattfinden. Der maximale Zuschuss beträgt 50 % der Kosten für eine Weiterbildung bis maximal 500 Euro. Ansprechpartner sind die Beratungsstellen des Landes. Eine Adressliste finden Sie unter www.qualifizierungsschecks.de.

Unsere Akademie der AKH einschließlich der Managementberatung ist zertifiziert und berechtigt, Qualifizierungsschecks entgegen zu nehmen.

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