Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Pflichtfortbildung

Prämiengutschein für Ihre Weiterbildung

Seit dem 1. Januar 2010 können alle Erwerbstätigen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 EUR (51.200 EUR bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 EUR erhalten (vorher waren es max. 154 EUR). Mindestens den gleichen Betrag müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.

Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen.

Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Der Besuch einer solchen Beratungsstelle ist daher eine formale Voraussetzung für die Förderung. Über die Website www.bildungspraemie.info des Netzwerks Bildungsprämie oder über die kostenlose Telefonhotline 0800 - 2623000 erfahren Sie, wo sich Ihre nächste Beratungsstelle befindet.

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