Managementberatung
Ausbildung zum Koordinator nach Baustellenverordnung
Grundlagen
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen wurden 2001 vom Bundesarbeitsministerium herausgegeben. Sie beinhalten Kriterien zur Qualifikation von Koordinatoren auf Grundlage der Baustellenverordnung von 1998.
Die Baustellenverordnung sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Bestellung eines geeigneten Koordinators durch den Bauherrn vor. Im Rahmen ihrer Aufklärungspflicht müssen Architekten ihre Bauherren über diesen Sachverhalt richtig informieren. Mit der entsprechenden Qualifikation können sie die Leistungen des Koordinators ihrem Bauherrn als zusätzliches Aufgabenfeld anbieten.
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Anforderungen an den Koordinator
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Anforderungen an den KoordinatorNeben Kenntnissen der Koordinationsplanung und ihrer Umsetzung werden in der Praxis von Koordinatoren zusätzliche Fachkenntnisse im Arbeitsschutz verlangt. Maßgebliche Festlegungen hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in der neuen "Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen 30" (RAB 30) getroffen.
Die RAB 30 fordert für Koordinatoren folgende Qualifikation:
- Baufachliche Kenntnisse - werden durch eine baufachlich Ausbildung erworben.
- Berufserfahrung - erforderlich sind mind. 2 Jahre in der Ausführung und/oder Planung.
- Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - können in der Regel entweder im Rahmen der beruflichen Ausbildung, durch Fort- oder Weiterbildung oder durch entsprechende berufliche Erfahrungen erworben sein
- Spezielle Koordinatorenkenntnisse - können in der Regel entweder im Rahmen der beruflichen Ausbildung, durch Fort- oder Weiterbildung oder durch entsprechende berufliche Erfahrungen erworben sein
Wir bieten Ihnen für die Erlangung der Speziellen Koordinatorenkenntnisse nach RAB 30, Anlage C einen viertägigen Lehrgang an (bitte beachten Sie hierzu unser aktuelles Veranstaltungsangebot).
Innerhalb des Lehrgangs erarbeiten Sie anhand von Übungsbeispielen oder auch eigenen Projekten die erforderlichen Kenntnisse des Koordinators, die Sie direkt im Anschluss in die Praxis umsetzen können. Absolventen werden in unsere Koordinatoren-Liste im Internet aufgenommen, die von Bauherrn bzw. Auftraggebern bequem abgefragt werden kann.
Wenn Sie die Erfolgskontrolle am Ende des Lehrgangs bestanden haben, erhalten Sie eine Teilnahmeurkunde zum Nachweis Ihrer Qualifikation und zur Vorlage beim Bauherrn.
Arbeitsschutz auf Baustellen ! - Aus der Sicht eines Praktikers
Koordinatorenliste
Unser spezieller Service für Koordinatoren und für Bauherren!
Diese Liste bietet Ihnen die Möglichkeit, Kontakt zu Architekten und Ingenieuren zu finden, die Leistungen gemäß der Baustellenverordnung anbieten.
Koordinator nach Baustellenverordnung Informationsunterlage
Unsere themenspezifischen Informationsunterlagen enthalten die wichtigsten Antworten auf allgemeine Fragen zu dem Themenkomplex.
Die Unterlagen setzen sich aus zwei PDF- Dokumenten zusammen, einer umfassenden Erstinformation mit unserem Angebot sowie einem Pressespiegel.
Ergänzend bieten wir:
RABs (Regeln für Arbeitsschutz auf Baustellen)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- RAB01 (Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB)
- RAB10 (Begriffsbestimmungen - Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)
- RAB25 (Arbeiten in Druckluft - Konkretisierung zur Druckluftverordnung)
- RAB30 (Geeigneter Koordinator - Konkretisierung zu § 3 BaustellV)
- RAB31 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan)
- RAB32 (Unterlage für spätere Arbeiten - Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)
- RAB33 (Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung)
Gesetzliche Grundlage
Gesetze und Verordnungen:
Arbeitsschutzgesetz
Arbeitsstättenverordnung
Arbeitssicherheitsgesetz
Betriebsssicherheitsverordnung
Arbeitszeitgesetz
Gefahrstoffverordnung
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