Managementberatung
Arbeitsverträge - haben sie Bestand?
Die Arbeitsverträge, die der Büroübergeber mit den Mitarbeitern abgeschlossen hatte, gehen nach § 613a BGB auf Sie als Nachfolger über. Sie übernehmen auch die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverträgen, also auch beispielsweise Zusagen für Gratifikationen.
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