Managementberatung
Arbeitsverträge - haben sie Bestand?
Die Arbeitsverträge, die Sie mit Ihren Mitarbeitern abgeschlossen haben, gehen nach § 613a BGB auf Ihren Nachfolger über. Er übernimmt damit Ihre Rechte, aber auch Pflichten, z.B. die Zusagen für Gratifikationen auch einzuhalten.
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