Architekten- und Stadtplankammer Hessen

Tätigkeit im europäischen Ausland

Wenn Sie eine Eintragung in ein Berufsverzeichnis der AKH anstreben und beabsichtigen, später evtl. im europäischen Ausland einer Tätigkeit als Architekt nachzugehen, sollten Sie dies schon bei der Planung Ihres Studiums berücksichtigen. Auf unseren Seiten Formale Anforderungen an das Architekturstudium finden Sie hierzu vielfältige Informationen. 

Für weitergehende Auskünfte stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung. Schicken Sie uns eine Nachricht (unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten, einschließlich Ihrer Telefonnummer) an absolventen(at)akh.de.

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